Die Stadt Dorsten muss das Rathaus am Gemeindedreieck (Baujahr 1954 bis 1956, steht seit 2018 unter Denkmalschutz) sanieren. Bei der Suche nach der insgesamt vorteilhaftesten Realisierungsvariante hat die von uns beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young Real Estate GmbH aus Düsseldorf vorgeschlagen, die bisher angemieteten Büros durch einen Anbau zu ersetzen, weil es vorteilhafter ist, selbst zu investieren als dauerhaft anzumieten.

Der Rat der Stadt Dorsten ist diesem Vorschlag im Juli 2018 einstimmig gefolgt und hat zur Zukunft der Dorstener Verwaltungsgebäude eine Grundsatzentscheidung getroffen:

  • Das Rathaus mit seinen heute etwa 175 Arbeitsplätzen wird umfassend saniert.
  • Die bislang angemieteten Räume für etwa 323 Arbeitsplätze in den Gebäuden Bismarckstraße 1 – 19 und Halterner Straße 28 werden aufgegeben. Stattdessen wird ein Ergänzungsbau am Rathaus errichtet.

Hier finden Sie die Pressemitteilung der Stadt Dorsten zur Grundsatzentscheidung des Rates vom 11. Juli 2018.

Im weiteren Verlauf hat der Rat 2019 beschlossen, einen Generalplaner mit dem Projekt zu beauftragen. Die Frage nach dem Standort für den Ergänzungsbau soll im weiteren Verfahren genauer untersucht und beantwortet werden.

Beschlussvorlage

2021 wurde als vorbereitender Baustein für die Gesamtplanung die Erstellung eines Büro- und Organisationskonzeptes beauftragt. An dessen Erstellung wird ein neu gebildeter Beirat mitwirken, dem neben Beschäftigten aus dem Rathaus auch Bürgerinnen und Bürger angehören wer-den (Pressemitteilung der Stadt Dorsten).

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Prozess.
Sie vermissen eine Frage? Dann senden Sie diese per Mail an rathaussanierung@dorsten.de

1Über welches Gebäude reden wir?

Das Rathaus in Dorsten wurde 1954 bis 1956 fertiggestellt und muss insbesondere aus Gründen des Brandschutzes und der Standsicherheit dringend saniert werden. Der Erhalt des Gebäudes steht dabei nicht zur Diskussion: Seit 2018 steht unser Rathaus als Beispiel der Baukunst jener Zeit unter Denkmalschutz.

2Warum ist das Rathaus in einem schlechten Zustand?

In Zeiten knapper Kassen haben wir in den vergangenen Jahren vordringlich in Feuerwehrhäuser, Kindergärten und Schulen investiert und nur das Nötigste in die Verwaltungsgebäude. Nun ist allerdings ein Punkt erreicht, an dem wir eine Sanierung zwingend durchführen müssen. Dabei geht es weniger um Optik und Komfort, als vielmehr um die dauerhafte Standfestigkeit der Decken, um Brandschutz, um energetische Fragen und um nachhaltigen Betrieb.

3Wäre es günstiger gewesen, das Rathaus abzureißen statt es zu sanieren?

Diese Variante ist geprüft worden, ist aber aufgrund der Unterschutzstellung als Denkmal durch die Obere Denkmalbehörde beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) nicht umsetzbar.

Das Gutachten des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe über den Denkmalwert des Dorstener Rathauses finden Sie hier (pdf aus Anlagen zur Vorlage 217/17)

4Warum wird in Dorsten über einen Ergänzungsbau gesprochen?

Von den rund 500 Büro-Arbeitsplätzen der Stadtverwaltung am Gemeindedreieck sind nur 175 im Rathaus untergebracht, mit 325 die weit größere Zahl jedoch im Gebäude Bismarckstraße 1 - 19 (so genannter „Rundbau“ am Gemeindedreieck) und im Gebäude Halterner Straße 28. Diese Gebäude sind seit Jahren angemietet. Aus wirtschaftlichen Überlegungen hat die uns beratende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgeschlagen, die Mieträume durch Eigentum zu ersetzen.

 

Jeder weiß, dass eine Mietzahlung immer auch eine Rendite für den Vermieter beinhaltet. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat darum vorgeschlagen, Eigentum zu schaffen, statt weiterhin Miete zu zahlen.

5Was kosten Sanierung und Ergänzungsbau?

Als Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurden 2018 Projektkosten in Höhe von etwa 40 Millionen Euro prognostiziert. Die Kostenermittlung, zu diesem frühen Projektstand, beruhte dabei auf Vergleichswerten ähnlicher Bauwerke, Erfahrungswerten, Kennzahlen und begründeten Annahmen. Die Kostenermittlung muss im weiteren Projektverlauf geprüft und fortgeschrieben werden.

6Ist das am Ende wirklich wirtschaftlich?

Die Sanierung des Stammgebäudes ist zwingend notwendig. Der Ergänzungsbau kann aus den jetzigen Mietzahlungen finanziert werden. Mittelfristig sparen wir dabei jährlich einen sechsstelligen Betrag. Der Anbau soll nach 25 Jahren abbezahlt sein. Danach fällt die Belastung ganz weg. Hinzu kommt, dass durch den höheren energetischen Standard des Neubaus bzw. des sanierten Stammgebäudes die Unterhalts- und Energiekosten sinken.

7Ist dieses Modell generationengerecht?

Ja, denn mit dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement werden seit einigen Jahren alle Investitionen der Stadt kaufmännisch abgeschrieben, finden also Jahr für Jahr nur mit Teilbeträgen Niederschlag in der Finanzplanung der Stadt.

8Was ist mit unseren Schulen und Kindergärten? Hat das Projekt Auswirkungen auf andere Vorhaben?

Da sich der Rathausanbau durch die ersparte Miete refinanziert, werden wir wegen der Rathaussanierung keine Schulsanierung und keinen Bau eines Kindergartens verschieben oder streichen. Es gibt bereits ein festes Investitionsprogramm für Schulsanierungen und Pläne für den Bau von neuen Kindergärten.

9Warum finden Sanierung und Errichtung des Ergänzungsbaus nicht gleichzeitig statt?

Auf diesem Weg verlieren wir vielleicht Zeit, aber wir sparen Geld. Wenn erst der Ergänzungsbau errichtet wird, können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses für die Zeit der Sanierung dort einziehen. Erst nach Sanierung des Stammgebäudes werden die Mietflächen vollständig aufgegeben. Wir benötigen somit keine angemieteten Bürocontainer oder andere Übergangslösungen, die über eine Million (!) Euro gekostet hätten.

 

Dieser Weg ist vergleichbar mit der Sanierung der Gesamtschule Wulfen. Als Ausweichquartier haben wir seinerzeit die leer stehende Matthäusschule in Alt-Wulfen genutzt. Wir haben der Schulgemeinde damit zwar längere Wege und einige Unannehmlichkeiten zugemutet. Es wäre aber sehr teuer geworden, während der Bauzeit Mobilklassen am Standort aufzustellen.

10Warum wurde die Grundsatzentscheidung in nicht öffentlicher Sitzung getroffen?

Für den Vergleich der verschiedenen Lösungsmodelle mussten die Kosten für den Anbau ins Verhältnis gesetzt werden zu den aktuellen Mietzahlungen. Der Vermieter hat Wert darauf gelegt, dass diese Zahlen nichtöffentlich bleiben, um seine Interessen zu schützen. Hierauf hat er einen Anspruch, den die Stadt zu achten hat.

 

Im weiteren Verfahren wird noch eine Reihe weiterer Beschlüsse zu fassen sein, die unabhängig sind von Interessen und schützenswerten Daten Dritter. Diese Beratungen und Beschlussfassungen finden dann natürlich öffentlich statt.