Rathaussanierung
6. April 2021Rathaus wird saniert, Mietflächen werden durch Eigentum in einem Anbau ersetzt.
Im alten Verwaltungsgebäude müssen statische und Brandschutzmängel beseitigt werden.
Bau ohne kostspielige Zwischenlösung mit angemieteten Bürocontainern.
Die Stadt Dorsten wird das Rathaus am Gemeindedreieck sanieren sowie für die bisher angemieteten Büroflächen im Gebäudekomplex Bismarckstraße 1-19 und an der Haltener Straße 28 einen Anbau errichten. Diesen grundsätzlichen Beschluss fasste der Rat am Mittwoch einstimmig in nicht öffentlicher Sitzung.
Das Rathaus in Dorsten wurde 1956 gebaut und muss insbesondere aus Gründen der Sicherheit und des Brandschutzes saniert werden. Der Erhalt des Gebäudes steht dabei nicht zur Diskussion: Seit 2017 ist das Rathaus als Denkmal geschützt.
Kein öffentliches Gebäude in Dorsten ist in einem schlechteren Zustand als das Rathaus am Gemeindedreieck. In den letzten Jahren wurde nur das nötigste investiert. Zuletzt wurde eine Sanierung aber unausweichlich, um eine Gefährdung von Mitarbeitern und Besuchern auszuschließen. Untern anderem müssen die Geschossdecken aus Gründen des Brandschutzes und der Statik ertüchtigt werden. Hinzu kommen Defizite in den Bereichen des energetischen Standards und der Funktionalität (z.B. Barrierefreiheit).
Mit der Suche nach einer Lösung für diese Herausforderung hat die Stadt das Beratungsunternehmen Ernst & Young Real Estate GmbH in Düsseldorf beauftragt. Im Ergebnis kommt das Unternehmen zu dem Schluss, dass eine Sanierung des Rathauses wirtschaftlich möglich und vertretbar ist. Im Rahmen dieser Untersuchung hat das Unternehmen auch vorgeschlagen, die gemietet Büroflächen durch Eigentum zu ersetzen statt weiterhin Miete zu bezahlen.
Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die einen Leitfaden des NRW-Finanzministeriums berücksichtigt, kam bei näherer Betrachtung zu dem Schluss, dass Sanierung des Altgebäudes und Ersatz der Mietflächen durch einen Anbau die günstigste Variante ist.
Von den rund 500 Büro-Arbeitsplätzen der Stadtverwaltung am Gemeindedreieck sind nur 175 im Rathaus untergebracht, mit 325 die weit größere Zahl allerdings im Gebäude Bismarckstraße 1-19 (so genannter „Rundbau“ am Gemeindedreieck) und im Haus Halterner Straße 28. Diese Gebäude sind seit Jahren angemietet.
Der Rathaus-Anbau lässt sich aus der eingesparten Miete finanzieren und soll nach 25 Jahren abbezahlt sein. Mit Eigentum ist die Stadt gegen Mieterhöhungen gewappnet und es werden finanzielle Ressourcen frei, die dann für andere öffentliche Aufgaben zur Verfügung stehen.
Der Altbau (nach Sanierung) und der Anbau sollen einen mittleren Standard erhalten. Bürgermeister Tobias Stockhoff: „Wir wollen keinen Luxus, benötigen aber vernünftige und angemessene Arbeitsplätze für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, damit sie ihren Aufgaben für unsere Stadtgesellschaft nachkommen können, ohne sich täglich ärgern zu müssen über improvisierte Kabelschächte, bis auf den Faden abgewetzte Bodenbeläge oder Risse in den Wänden.“
Der Rat hat bei der Handlungsvariante Sanierung und Errichtung eines Anbaus zudem entschieden, dass diese beiden Maßnahmen nicht gleichzeitig durchgeführt werden. Vielmehr soll zunächst der Anbau errichtet werden. Nach Fertigstellung werden dort zuerst die Mitarbeiter aus dem Rathaus einziehen, das dann in der Folge saniert wird. Technischer Beigeordneter Holger Lohse: „Auf diese Weise zieht sich die Gesamtmaßnahme zwar in die Länge, dafür werden wir in der Bauzeit keine Bürocontainer anmieten oder andere kostspielige Zwischenlösungen suchen müssen.“
Nach dem Ratsbeschluss am Mittwoch wird das Beratungsunternehmen nun auch analysieren, welche Art der Auftragsvergabe die geeignete ist. Vorstellbar ist etwa die Vergabe von Einzelaufträgen, die Vergabe an einen Generalunternehmer oder eine Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP) mit einem Unternehmen.
Aus dem Schlussbericht
„Rathaus Dorsten – Untersuchung geeigneter Handlungsvarianten“
Von Ernst & Young
Ausgangslage:
Das historische Rathaus weist mittelfristig zwingend zu behebende Defizite im Bereich der Standsicherheit auf.
Neben den statischen und brandschutztechnischen Mängeln gibt es Defizite im Bereich der Funktionalität, z.B. Barrierefreiheit.
Darüber hinaus besteht ein nicht unerheblicher Instandhaltungs- und Sanierungsstau.
Das Rathaus ist in seiner jetzigen Form nicht ausreichend dimensioniert.
Grundlagen der Untersuchung:
Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung beruht zu diesem frühen „Planungsstand“ auf sorgfältig validierten Benchmarks, Erfahrungswerten, Kennzahlen und begründeten Annahmen.
Um die Stabilität und Tragfähigkeit der Ergebnisse zu überprüfen, wurden etwaige Schwankungen bzw. Veränderungen ausgewählter Eingangsparameter der Untersuchung simuliert.
Empfehlung:
Vor dem Hintergrund der monetären und nicht-monetären Ergebnisse der Untersuchung wird die Weiterverfolgung und Umsetzung der Variante 4 B (Sanierung Rathaus nach Fertigstellung Erweiterungsbau) als wirtschaftlichste Gesamtstrategie empfohlen.